der Landwirtschaftlichen Rekurskommission}], auf jeden Fall das Tierschutzgesetz eingehalten werden muss, sonst bekommt der Bauer keine Direktzahlungen. (...). Dort, wo was gemacht werden kann, soll es gemacht werden, und in allen übrigen Fällen müssen wir unbedingt die Tierschutzgesetzgebung und das Gewässerschutzgesetz einhalten" (Amtliches Bulletin des Nationalrates, Votum Karl Tschuppert [FDP], 4. März 1998, S. 306). Der Mehrheitssprecher der vorberatenden Kommission führte gegen den Antrag Baumann aus: "Der Ständerat und auch der Bundesrat haben sich unserem Rat angeschlossen, der einer neuen Konzeption der Direktzahlungen zustimmte.