Nationalrates, Votum Ruedi Baumann [GPS], 4. März 1998, S. 305). Gegen diesen Antrag wurde ins Feld geführt: "(...) Unser Kollege Baumann Ruedi hat nicht ganz die Wahrheit gesagt. Es ist so, dass bei der Regelung, die die Mehrheit beantragt [d.h. ständerätliche Version, siehe oben {Anm. der Landwirtschaftlichen Rekurskommission}], auf jeden Fall das Tierschutzgesetz eingehalten werden muss, sonst bekommt der Bauer keine Direktzahlungen.