Einer Minderheit im Nationalrat, die die Ansicht vertrat, allein die Freilandhaltung sei artgerecht, genügte die Auffassung des Ständerates nicht, wonach eine tiergerechte Haltung der Nutztiere als ÖLN-Element mit der Einhaltung der Tierschutzgesetze identisch sei, und forderte deshalb, dass die kontrollierte Freilandhaltung der Nutztiere ÖLN-Element werde; es solle nicht mehr zugelassen werden, "dass Tiere wochen-, monate-, ja das ganze Leben lang eingepfercht bleiben und, vor allem, dass das mit dem neuen Landwirtschaftsgesetz nach wie vor belohnt wird" (Amtliches Bulletin des 2001 Direktzahlungen 429