Wer sich nicht an die Auflagen der Tier- und Umweltschutzgesetzgebung hält, hat keinen Anspruch auf Direktzahlungen. (...). Die Agrarreform macht die schweizerische Landwirtschaft zur nachhaltigsten und tiergerechtesten Landwirtschaft Europas" (Amtliches Bulletin des Ständerates, 22. Januar 1998, S. 119). Einer Minderheit im Nationalrat, die die Ansicht vertrat, allein die Freilandhaltung sei artgerecht, genügte die Auffassung des Ständerates nicht, wonach eine tiergerechte Haltung der Nutztiere als ÖLN-Element mit der Einhaltung der Tierschutzgesetze identisch sei, und forderte deshalb, dass die kontrollierte Freilandhaltung der Nutztiere ÖLN-Element werde;