Die Einhaltung des Tierschutzgesetzes sollte tierschutzkonform sein" (Amtliches Bulletin des Nationalrates, 8. Oktober 1997, S. 2081 f.). Der Ständerat hat das im Nationalrat abgelehnte Anliegen von Hans Meier wieder aufgenommen und den ÖLN um das Gebot der tiergerechten Haltung von Nutztieren erweitert (Amtliches Bulletin des Ständerates, 22. Januar 1998, S. 116 und S. 151). In der ständerätlichen Eintretensdebatte führte Ständerat Christoffel Brändli (SVP) aus: "Gemäss dem Verfassungsauftrag soll die Ausrichtung der Direktzahlungen an einen ÖLN gebunden werden. Wer sich nicht an die Auflagen der Tier- und Umweltschutzgesetzgebung hält, hat keinen Anspruch auf Direktzahlungen.