Mit anderen Worten: Direktzahlungen gibt es weiterhin auch für tierschutzwidrige Haltungssysteme, für Rinderund Schweinemast auf Vollspaltenböden, für Kastenstände in der Schweinezucht, für Milchbetriebe, die ihre Kühe den grössten Teil des Jahres im Stall angebunden halten, und auch für Geflügelhaltungen ohne Einstreu und Tageslicht." Darauf entgegnete der Berichterstatter jedoch: "Alle Strukturverbesserungsmassnahmen können nur unterstützt werden, wenn sie tierschutzkonform und umweltgerecht sind. Ich habe schon einmal gesagt: Die Einhaltung des Tierschutzgesetzes sollte tierschutzkonform sein" (Amtliches Bulletin des Nationalrates, 8. Oktober 1997, S. 2081 f.).