(Amtliches Bulletin des Nationalrates, 8. Oktober 1997, S. 2071). Diese Ablehnung interpretierte der Antragsteller wie folgt (und begründete gleichzeitig einen weiteren Antrag bezüglich Strukturverbesserungen, wonach bei Stallbauten besonders tierfreundliche Haltungsformen zu realisieren seien): "(...) Mindestanforderungen für den Tierschutz fehlen.