2.5.4.3.2. Beim historischen Auslegungselement wird der Wille des Gesetzgebers ermittelt. In der parlamentarischen Beratung des LwG-CH finden sich mehrere Voten hinsichtlich der Auswirkung der Verletzungen der Tierschutzvorschriften auf die Direktzahlungen. Ganz allgemein hielt der Berichterstatter der vorberatenden nationalrätlichen Kommission (Hans-Rudolf Nebiker, SVP) zum ÖLN fest: "überall sind die entsprechenden Standards Voraussetzung, sonst gibt es keine Beiträge" (Amtliches Bulletin des Nationalrates, 7. Oktober 1997, S. 2002). Die vom Bundesrat vorgeschlagenen ÖLN- Elemente enthielten noch keine Bestimmungen hinsichtlich des Tierschutzes.