schiedeten Richtlinien "Verwaltungsmassnahmen, Kürzung der Direktzahlungen bei nicht vollständiger Erfüllung der Beitragsvoraussetzungen"] Folgendes vor (Sanktionsschema II.1.b.2.): Mangel Abzug in Punkten Weniger als 30 Tage Auslauf im Winter 10 Punkte bei mindestens insgesamt 90 Auslauftagen Weniger als 90 aber mindestens 60 Tage 20 Punkte Auslauf pro Jahr Weniger als 60 aber mindestens 30 Tage 30 Punkte Auslauf pro Jahr Weniger als 30 Tage Auslauf pro Jahr 60 Punkte