deren Voraussetzungen seien gegeben. 83 Feststellungsverfügung. Untersuchungsgrundsatz (§ 20 VRPG). - Unzulässigkeit einer Feststellungsverfügung bei unzumutbaren Nachteilen für den Verfügungsadressaten (Erw. I/3). - Nach gescheiterten Vergleichsverhandlungen gilt der Untersuchungsgrundsatz vollumfänglich (Erw. II/2). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 24. Oktober 2001 in Sachen M. AG und Einwohnergemeinde Z. gegen Entscheid des Baudepartements Aus den Erwägungen