1. a) Der Beschwerdeführer beschränkt sich in seiner Beschwerde vom 11. Dezember 2000 zunächst auf den Entschädigungspunkt des Beschwerdeverfahrens und stellt bedingte Anträge mit denen er den Genehmigungsentscheid rügt. In der Eingabe vom 20. Januar 2001 stellt er den Verfahrensantrag, wonach das verwaltungsgerichtliche Beschwerdeverfahren zunächst auf die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Festsetzung der Parteikosten im Beschwerdeverfahren zu beschränken sei. Diese Fragen seien "im Sinne einer Vorfrage vorab zu behandeln und mit einem Teilentscheid zu beantworten".