Andernfalls wäre die Transparenz des Submissionsverfahrens nicht mehr gewährleistet. Nur so kann jegliche Manipulationsmöglichkeit mit Sicherheit und von vornherein ausgeschlossen werden. Das Interesse an einem formell geordnet ablaufenden, nicht manipulierbaren, transparenten und die Gleichbehandlung gewährleistenden Submissionsverfahren geht dem Interesse des betroffenen Anbieters an der Berücksichtigung seines Angebots vor. Die Gleichbehandlung aller Anbietenden wäre aber auch schon vor der Offertöffnung nicht mehr sichergestellt, wenn die Eingabefristen wiederhergestellt werden könnten.