1998, in: Baurecht 1998, S. 127). Ein fairer und transparenter Wettbewerb ist nur möglich, wenn für alle Bewerber die gleichen Wettbewerbsbedingungen bestehen. Zur Gewährleistung dieser Grundsätze dienen u.a. Verfahrensvorschriften, insbesondere auch die ver- 2001 Submissionen 359