2 des GATT-WTO-Übereinkommens von Bedeutung. Aus dieser Regelung, welche eine Wiederherstellung einer verpassten Offerteingabefrist nicht grundsätzlich ausschliesst, aber eine generelle Regelung im untergeordneten Vergaberecht voraussetzt, lässt sich eine Vermutung der Unzulässigkeit einer Wiederherstellung der verpassten Frist ableiten, sofern das Vergaberecht diese nicht ausdrücklich vorsieht. Diese Vermutung greift somit bezogen auf das SubmD. Die Verfahrensvorschriften des Submissionsrechts sind nicht Selbstzweck.