unbesehen - auf das Verfahren vor den Vergabebehörden übertragen werden. Das SubmD selbst äussert sich zur Frage, ob eine versäumte Eingabefrist wiederhergestellt werden kann, nicht explizit. Das Fehlen einer entsprechenden ausdrücklichen Bestimmung kann entweder ein qualifiziertes Schweigen (im Sinne einer bewusst negativen Antwort des Dekrets), eine stillschweigende Anordnung (welche mittels der Auslegungsregeln aus dem Gesetz zu ermitteln ist) oder eine ausfüllungsbedürftige Lücke darstellen. Welche der möglichen Bedeutungen dem Fehlen einer ausdrücklichen Regelung zukommt, ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. Häfelin/Müller, a.a.O., Rz.