11. Juli 2001 verpasst worden sei. Sinngemäss verlangen die Beschwerdeführerinnen damit, dass die Vergabestelle in ihrem Fall die verpasste Offerteingabefrist hätte wiederherstellen müssen. 3. Zu prüfen ist zunächst, ob die Wiederherstellung der Offerteingabefrist grundsätzlich zulässig ist. a) aa) (Nichtstreitiges) Verwaltungsverfahren und Verwaltungsrechtpflegeverfahren werden vorbehältlich von Sonderbestimmungen in andern Erlassen durch das VRPG geregelt (§ 1 Abs. 1 und 2 VRPG). Die Bestimmungen über die Fristen befinden sich in den §§ 31 und 32 VRPG. Gemäss § 31 VRPG gelten für die "Wiederherstellung gegen die Folgen der Säumnis ...