Die Beschwerdeführerinnen sind der Meinung, die Vergabestelle hätte ihr Angebot trotz der Verspätung mitberücksichtigen sollen. Zur Begründung ihres Standpunkts führen sie aus, die K. AG habe das Angebot ihrer ARGE-Partnerin E. AG am 6. Juli 2001 mit A-Post zur Unterzeichnung und Eingabe an den Verband zugestellt. Der Geschäftsführer der K. AG sei am 8. Juli 2001 für drei Wochen in den Urlaub verreist. Der Geschäftsführer der E. AG habe am 7. Juli 2001 einen Herzinfarkt erlitten, und am 8. Juli 2001 habe sich in der Firma überdies ein tragischer Todesfall ereignet. Diese Ereignisse hätten den Arbeitsablauf in den folgenden Tagen stark durcheinander gebracht, weshalb der Eingabetermin vom