Dass die Beschwerdeführerin trotz diesen ergänzenden Angaben bzw. Fragen „zur Bewertung der Zuschlagskriterien“ auf die Gewichtung und Bedeutung gemäss der öffentlichen Ausschreibung vertrauen durfte (Erw. b/aa hievor), zeigt sich auch darin, dass dem erwähnten Fragenkatalog noch weitere Ausweitungen zu entnehmen sind, welche aber - soweit ersichtlich - keinen Eingang in die Bewertung gefunden haben. So wurde bezogen auf das Kriterium Preis die Frage danach gestellt, wie oft die Anbieter in den letzten 24 Monaten mit der Gemeinde L. zusammengearbeitet haben.