sen zum neuen Vergaberecht des Bundes, Freiburg 1999, S. 28). Derartige Kriterien finden sich namentlich in § 3 SubmD (Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung von Mann und Frau hinsichtlich Lohn, Einhaltung der Umweltschutzvorschriften). § 10 SubmD sieht vor, dass im Rahmen einer Präqualifikation jungen oder sonst neu im Markt Auftretenden eine angemessene, niemanden diskriminierende Chance einzuräumen ist. Gemäss § 18 Abs. 2 SubmD kann „als Kriterium (...) auch die Ausbildung von Lehrlingen berücksichtigt werden“.