Weil dies im vorliegenden Verfahren nicht geschehen sei, dürfe dieses Kriterium bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden. Die Vergabestelle hält diesem Vorhalt entgegen, dass unter Position 1.3 in den Vorbemerkungen zu den Ausschreibungsunterlagen im Blatt „Ergänzende Angaben zur Bewertung der Zuschlagskrite- 344 Verwaltungsgericht 2001