, Vergabeverfahren und Vergabegrundsätze nach dem neuen Vergaberecht des Bundes, in: Baurecht 1996, S. 103; ders., Anmerkung zu zwei Entscheiden des Regierungsrats des Kantons Schwyz vom 21. Juni 1994 und 29. August 1995, in: Baurecht 1997, S. 52; ferner Hürlimann, a.a.O., S. 3). cc) Nicht unproblematisch ist im Einzelfall die Abgrenzung, ob überhaupt noch eine Variante (des Grundangebots) oder etwas völlig Anderes angeboten wird. Auch wird die Vergleichbarkeit der Angebote zunehmend erschwert, je weiter sich eine Variante vom Grundangebot bzw. vom Leistungsverzeichnis entfernt.