„Nach den Zuschlagskriterien mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis“. Als Zuschlagskriterien wurden nunmehr wieder die im Amtsblatt vom 31. Januar 2000 veröffentlichten Kriterien zitiert. Bewertet wurden die fünf im Verfahren verbliebenen Angebote jedoch nicht anhand dieser Kriterien, sondern mittels eines vierseitigen Beurteilungsschemas, welches sich zumindest inhaltlich an die der Matrix vom Mai 2000 zugeordneten Kriterien Funktionalität Patientenadministration, Funktionalität Finanz- und Rechnungswesen sowie Systemeinführung hält, und mittels der Kostenvergleiche (vgl. Erw. 2/b hievor).