Die für die Vergabestelle im Hinblick auf die verlangten Leistungen im Vordergrund stehenden Gesichtspunkte („Kosten einmalig“, „Kosten laufend“, „Systemeinführung, Projektleitung, Unternehmen, Sicherheit“, „Funktionalität Patientenadministration“ und „Funktionalität Finanz- und Rechnungswesen“ [vgl. Erw. 2/b hievor]) ergeben sich zum Teil aus den Ausschreibungsunterlagen. So wird unter dem Titel „Ausgangslage“ zunächst festgehalten, das Projektteam wolle auf der Basis der Offerten die folgenden Punkte beurteilen können: - Verfügbarkeit der geforderten Applikationen (eigene oder Integration von Drittprodukten) - Lösungskonzept technisch und applikatorisch