Wie das Beispiel der staatlichen Bewilligung von Grundstücksgeschäften mit ausländischer Beteiligung nach der Lex Friedrich zeigt, kann die Gültigkeit von privatrechtlichen Rechtsgeschäften auch vom Vorliegen einer öffentlichrechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzung abhängen. Der Bewilligungsvorbehalt gemäss Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 hat dabei unmittelbare Bedeutung für die Gültigkeit des Schuldvertrags, der dem Grundstückerwerb zugrunde liegt, indem Art.