MHz inkl. Retourweg zum Pauschalpreis von Fr. 505'000.-- unterzeichnet. Aufgrund der Akten muss daher von einem bereits in der ersten Septemberhälfte 2000 abgeschlossenen Werkvertrag zwischen dem Einwohnergemeinde B. als Bauherrin und der Beschwerdegegnerin als (General)unternehmerin ausgegangen werden. Der Beschwerdeführerin wurde mit Schreiben vom 7. September 2000 mitgeteilt, dass der Gemeinderat den Auftrag für die Modernisierung des Netzes an die Beschwerdegegnerin erteilt hat.