Bau-, Liefer- und Dienstleistungsauftrag. Es ist seitens der Verfahrensbeteiligten zu Recht unbestritten, dass die Vergabe dieses Auftrags durch die Gemeinde als Eigentümerin der Antennenanlage und des CATV-Netzes dem Submissionsdekret untersteht. Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 7. Juni 2000 einem Kreditbegehren über Fr. 550'000.-- für die Modernisierung der Gemeinschaftsantennenanlage zugestimmt. Gemäss Beschluss des Gemeinderats ist der Auftrag zum Preis von Fr. 505'000.-- an die Beschwerdegegnerin erteilt worden.