Einwohnergemeindeversammlung), nicht aber um die Vergabe der Ausführung ging. Namentlich die Tatsache, dass in den Akten mehrfach von „Richtprojekt“, „Richtofferte“ oder auch „Mitarbeit während der Projektphase“ die Rede ist, aber auch der Umstand, dass die Beschwerdeführerin für die Ausarbeitung ihrer Unterlagen - abwei- 2001 Submissionen 313