Die Beschwerdeführerin reichte daraufhin am 20. Januar 2000 eine „Projektstudie über Zweiweg-Kommunikation mit LWL-Übertra- gung“ und eine „Richtofferte GGA B.“ zum Preis von Fr. 569'988.-- ein; am 16. März 2000 folgte ein redimensioniertes Projekt, wiederum verbunden mit einer Richtofferte mit Gesamtkosten von Fr. 394'965.--. Am 7. Juni 2000 genehmigte die Einwohnergemeindeversammlung das Kreditbegehren über Fr. 550'000.--. Das dargestellte Vorgehen der Vergabestelle kann objektiv betrachtet auch dahingehend verstanden werden, dass es zunächst nur um das Erstellen von Projekten und Richtofferten für die Modernisierung der Anlage (namentlich für den Kreditantrag zuhanden der