Der Gemeinderat B. beschloss am 13. September 1999, die Beschwerdeführerin gegen eine Entschädigung von Fr. 5'000.-- mit der Erstellung „eines Projekts für den Umbau der GA B. ab Hub Schulanlage bis zu den einzelnen optischen/elektrischen Wandlern mit einer Bandbreite von 5 - 606 MHz“ zu beauftragen. Als Option war der Ausbau auf eine erweiterte Bandbreite von 862 MHz zu berechnen. Die Beschwerdeführerin reichte daraufhin am 20. Januar 2000 eine „Projektstudie über Zweiweg-Kommunikation mit LWL-Übertra- gung“ und eine „Richtofferte GGA B.“ zum Preis von Fr. 569'988.-- ein;