Beschwerde sei daher gar nicht einzutreten. Die Darstellung der Vergabestelle wird von der Beschwerdeführerin ausdrücklich bestritten. Sie sei von der Vergabestelle stets im Glauben gelassen worden, dass nach Einreichung der „Projektstudie“ und der „Richtofferte“ eine dekretsgemässe Submission stattfinden werde. b) Den Akten lässt sich Folgendes entnehmen: Die Beschwerdegegnerin reichte im Mai 1999 zunächst ein „detailliertes Richtprojekt mit Kostenberechnung für den Umbau des Gemeinschaftsnetzes auf die Bandbreite von 606 MHz“ ein; die dadurch entstehenden Kosten wurden mit Fr. 410'276.40 veranschlagt.