Unter der Überschrift "Einpassung/Ästhetik" wird anschliessend festgehalten, bei der seinerzeitigen Beurteilung (der Terrassensiedlung) sei eine einheitliche und harmonische Architektur vorausgesetzt worden. Ein mit den jetzt vorliegenden Vordächern projektiertes einzelnes Terrassenhaus (innerhalb der Überbauung) wäre nie bewilligt worden. Mit dem beabsichtigten Anbau der drei Vordächer werde der einheitliche Ausdruck der Gesamtüberbauung empfindlich gestört. Aufgrund der vorgenannten Argumente werde der Anbau der Vordächer abgelehnt.