Klar erscheint zunächst, dass der Gegenstand des Baugesuchs, d.h. das Bauvorhaben selbst, grundsätzlich nicht verändert worden ist. In beiden Baugesuchen geht es um drei an die jeweilige Fassade montierte Vordächer, bestehend aus einer Stahlkonstruktion mit Drahtglas, sowie um eine Glaswand. Im ersten Baugesuch betragen die angegebenen Masse 95 cm x 534 cm, 95 cm x 115 cm und 95 cm x 370 cm; im zweiten Baugesuch werden 84 cm x 534 cm, 95 cm x 115 cm und 95 cm x 454 cm angegeben. Die unterschiedlichen 2001 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 307