304 Verwaltungsgericht 2001 68 Erneuerung eines Baugesuchs. - Grundsätzlich kann ein abgewiesenes Baugesuch wegen fehlender materieller Rechtskraft jederzeit neu gestellt werden; Grenzen des Rechtsmissbrauchsverbots und der Rücksicht auf die Verwaltungsökonomie (Erw. 1). - Anspruch des Gesuchstellers auf materielle Beurteilung des erneuerten Baugesuchs wegen veränderter Ausgangslage bejaht (Erw. 2/b). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 17. Dezember 2001 in Sachen B. gegen Baudepartement. Aus den Erwägungen