Auch ihnen fehlt damit klarerweise das Element der Dauer. Sollten indessen solche provisorische Bauten und Anlagen nach dem Flugwettbewerb für längere Zeit bestehen bleiben und in anderem Zusammenhang (weitere Veranstaltungen, Badebetrieb usw.) genutzt werden, so stellt sich die Frage der Baubewilligungspflicht für die einzelnen Einrichtungen losgelöst vom hier zu beurteilenden Anlass. Dasselbe gilt für die als Parkierungsanlagen beanspruchten Wiesengrundstücke in Seeufernähe.