Zusätzlich bauliche Einrichtungen (z.B. Tribünen) sind – wie erwähnt – für die Durchführung des Wettbewerbs ohnehin nicht vorgesehen. Soweit der Beschwerdeführer auf die wegen der Zuschauerzahlen möglicherweise erforderlich werdenden zusätzlichen Bauten für die Infrastruktur (Verpflegungsstände, WC-Anlagen) verweist, ist festzuhalten, dass es sich hierbei lediglich um provisorische Bauten handeln kann, die nach Beendigung des Anlasses (dafür) nicht mehr benötigt und innert weniger Tage wieder entfernt werden. Auch ihnen fehlt damit klarerweise das Element der Dauer.