Bei der Veranstaltung „Die schrägen Vögel des Hallwilersee“ handle es sich zweifellos um eine relativ regelmässige, organisierte, auf eine bestimmte Dauer angelegte, intensive und örtlich konzentrierte Nutzung mit gravierenden Auswirkungen auf den betroffenen Raum. Namentlich die bestehende Infrastruktur (Parkierungsanlagen) werde massiv überlastet und die normale Nutzung des als Erholungsgebiets für die Bevölkerung vorgesehenen und auch dienenden Sees bzw. Seeufers durch den zonenwidrigen „Grossanlass“ praktisch ausgeschlossen. c)