welche auf Dauer angelegte Einrichtungen befinden, die mit dem Erdboden in fester Verbindung stünden. Die vorhandenen Hilfsmittel (lose eingesteckte Fähnchen zur Markierung des Landekreises, Stange mit Windsack) für sich allein würden keine Baubewilligungspflicht rechtfertigen. Indessen stehe nicht die Baubewilligungspflicht für die Landemarkierungen und die Stange mit dem Windsack, sondern für den ganzen Landeplatz als solchen zur Diskussion.