65 Baubewilligungspflicht. - Gesetzliche Vorgaben und allgemeine Grundsätze (Erw. 1/a). - Die Durchführung des einmal jährlich stattfindenden Flugwettbewerbs "Die schrägen Vögel des Hallwilersee" bedarf keiner Baubewilligung (Erw. 1/b und c). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 10. Mai 2001 in Sachen S. gegen Baudepartement. Aus den Erwägungen