11 Abs. 2 USG genügen müssen (Robert Wolf, Umstrittenes Lärmschutzrecht: Alltagslärm - kantonale Lärmschutzvorschriften - Bestimmungen von Empfindlichkeitsstufen im Einzelfall, in: URP 1994, S. 99); unter diesem Titel ist etwa denkbar ein Gerät wie das hier in Frage stehende auf dem Dach oder an einer sonst weniger exponierten Lage anzubringen. Auch für derartige Beurteilungen ist ein vorgängiges Baubewilligungsverfahren erforderlich. Die Vorinstanzen haben daher die Baubewilligungspflicht zu Unrecht verneint.