65 Baubewilligungspflicht. - Gesetzliche Vorgaben und allgemeine Grundsätze (Erw. 1/a). - Die Durchführung des einmal jährlich stattfindenden Flugwettbewerbs "Die schrägen Vögel des Hallwilersee" bedarf keiner Baubewilligung (Erw. 1/b und c). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 10. Mai 2001 in Sachen S. gegen Baudepartement. Aus den Erwägungen 1. Zu prüfen ist ausschliesslich die Frage, ob die 1997 und 1998 unter der Bezeichnung „Die schrägen Vögel des Hallwilersee“ einmal jährlich in Meisterschwanden durchgeführte und für 1999 geplante Veranstaltung der Baubewilligungspflicht unterliegt.