284 Verwaltungsgericht 2001 64 Baubewilligungspflicht. - Bei der Beurteilung der Bewilligungspflicht ist die Frage der Rechtmässigkeit unerheblich (Erw. 1/b). - Ein Wand-Klimagerät hat als Baute im Sinne von § 6 Abs. 1 lit. a BauG zu gelten und untersteht deshalb der Baubewilligungspflicht gemäss § 59 Abs. 1 BauG (Erw. 1/b). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 28. März 2001 in Sachen M. gegen Baudepartement. Aus den Erwägungen