2. Im Weitern machen die Beschwerdeführer unzumutbare Immissionen geltend. Was im fraglichen Schlachthaus geschehe, sei für sie ekelerregend. Weil sie und ihre Kinder Vegetarier seien, hätten sie ein ganz anderes Verhältnis zu Tieren als andere Leute. Zudem gäben Tiere, die vor der Schlachtung stünden, in ihrer Todesangst sehr laute Geräusche von sich. Sie hätten ungehinderten Blick auf das Schlachtlokal und könnten damit den Schlachtbetrieb mitverfolgen. a) Die Beschwerdeführer fühlen sich in erster Linie durch ideelle (immaterielle) Immissionen gestört;