Dies kann – entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers - auch an nicht besonders empfindlichen und erst recht an empfindlichen Standorten der Fall sein; der von ihm aus § 4 Abs. 3 Satz 4 NO gezogene Umkehrschluss, dass Bauten der bodenabhängigen Produktion dort tel quel zulässig seien, erscheint vor dem Hintergrund des übergeordneten Rechts nicht haltbar. Von den in Bezug auf den Landschaftsschutz günstigen Standortbedingungen (Erw. aaa hievor) profitiert grundsätzlich auch die fragliche Silobaute.