ristischen“ und des „Typischen“ (AGVE 1993, S. 383 mit Hinweisen). bbb) Betroffen ist hier die Landschaftskammer, welche nordöstlich durch den Wald „Falterhau“, in den andern Richtungen durch das Baugebiet der Gemeinde O. begrenzt wird und die Gebiete „Eggächer“, „Aegerten“, „Weid“, „Holzächer“, „Augenweid“ und „Breitenächer“ einschliesst. Dieser Landschaftsausschnitt kennzeichnet sich durch die Ausrichtung des Geländes nach Südwesten mit Blickbeziehungen ins Reusstal und bis hin zu den Alpen. Er ist geprägt von intensiver landwirtschaftlicher Nutzung;