Das Baudepartement (Abteilung Landschaft und Gewässer, Sektion Natur und Landschaft) hat im April 1999 eine „Checkliste zur Beurteilung von Landschaftsveränderungen“ herausgegeben, die als Arbeitshilfe für die Rechtsfindung in Fällen wie dem vorliegenden folgende Teilschritte vorsieht: Grobbeurteilung (Phase 1), Analyse und Bewertung der betroffenen Landschaft (Phase 2), Feinabgrenzung des betroffenen Landschaftsausschnitts (Phase 3), Bedeutung des Vorhabens für die Landschaft (Phase 4), Beurteilung der Landschaftsverträglichkeit des Vorhabens (Phase 5), Abwägung des konkreten Landschaftsschutzinteresses gegenüber den beteiligten