Sie müssen sich in Bezug auf Ausmass, Gestaltung, Stellung und Umgebungsbepflanzung gut ins Landschaftsbild einfügen. Durch die Lagerung von Material, Maschinen und Geräten dürfen die Nachbarschaft und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt werden. 5 Für bewohnte Gebäude sind höchstens 2 Geschosse mit teilweisem Dachausbau erlaubt. Für Ökonomiegebäude und andere Bauten werden die Gebäudeabmessungen vom Gemeinderat unter Berücksichti- 2001 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 273