2. a) Der Beschwerdeführer bewirtschaftet in O. einen auf Milchwirtschaft und Ackerbau ausgerichteten landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb. Dieser umfasst nach Auflösung der vorbestehenden Betriebsgemeinschaft nunmehr 13.55 ha Eigenland und 29.55 ha Pachtland, insgesamt also 43.10 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, wovon 28 ha offenes Ackerland. Der Beschwerdeführer, welcher als Betriebsleiter fungiert, verfügt zur Zeit über einen Viehbestand von 30 Milchkühen, 22 Aufzuchtrindern und 6 Kälbern (Milchkontingent: 217'239 l). Auf dem Hof arbeitet nebst dem Vater aushilfsweise auch der Bruder mit; der Betrieb benötigt 3,2 Standardarbeitskräfte.