sowie Feinabgrenzung des betroffenen Landschaftsausschnitts (Erw. 4/c/bb), Bedeutung des Vorhabens für die Landschaft und Beurteilung der Landschaftsverträglichkeit des Vorhabens (Erw. 4/c/cc), Abwägung des konkreten Landschaftsschutzinteresses gegenüber den beteiligten privaten und andern öffentlichen Interessen (Erw. 4/c/dd). - Differenzierte Lösung zur Wahrung der Verhältnismässigkeit bei der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands (Erw. 6). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 21. Juli 2000 in Sachen K. gegen Baudepartement. Aus den Erwägungen