Bei der Würdigung der Baugebietsgrösse anlässlich der (Teil-)Genehmigung vom 1. März 1994 schloss sich der Grosse Rat, dem Rückweisungsantrag des Regierungsrats folgend, der kommunalen Einwohner- und Arbeitsplatzprognose und dem von der Gemeinde gewünschten Wachstum an und unterstützte damit den Prognosewert der Gemeinde. Für den Bedarf an Bauland für die gewerbliche Nutzung in der Planungsperiode bis 2008 ist nach Auffassung der Gemeinde und der kantonalen Behörden der Prognosewert von 285 Arbeitsplätzen massge- 2001 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 269