Auf die kantonale Arbeitsplatzstatistik und -prognose 2020 ist auf Grund der unterschiedlichen Basisdaten und der abweichenden statistischen Methode nicht abzustellen. Bei der Würdigung der Baugebietsgrösse anlässlich der (Teil-)Genehmigung vom 1. März 1994 schloss sich der Grosse Rat, dem Rückweisungsantrag des Regierungsrats folgend, der kommunalen Einwohner- und Arbeitsplatzprognose und dem von der Gemeinde gewünschten Wachstum an und unterstützte damit den Prognosewert der Gemeinde.